Dem Geschädigten steht das Recht zu, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu beauftragen. Anwaltskosten sind Teil des Schadens, somit von der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Lassen Sie sich ohne anwaltliche Vertretung nicht auf eine Schadensregulierung der Versicherung ein. Wenn Sie nicht anwaltlich vertreten sind, wird die Versicherung den unfallbedingten Schaden in der Regel sicherlich nicht zu Ihrem Vorteil abrechnen.
Fahrzeugkauf oder -verkauf können eine Vielzahl rechtlicher Probleme nach sich ziehen. Arglist, verschwiegene Mängel, Beschaffenheitsgarantien, Gewährleistung, Gewährleistungsausschlüsse, Garantieverträge, Beweislast und Beweislastumkehr sind hierzu nur einige wenige Schlagworte.
Leasing- und Finanzierungsverträge und deren Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten oftmals Klauseln, die den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht genügen und deshalb rechtsunwirksam sind.
Mandatieren Sie deshalb einen Verkehrsrechtsanwalt, der Ihre Interessen mit Nachdruck wahrnimmt.
Das Thema „Fahrerlaubnis“ birgt Problematiken im verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren sowie im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Eignung bzw. Eignungsprüfung, medizinisch-psychologische Untersuchung, Mainzer Modell, Eintragungen und Überliegefristen im Verkehrszentralregister sowie Punkteabbau, sind ständig Gegenstand behördlicher und gerichtlicher Verfahren.
Das Versicherungsvertragsgesetz ist ein umfassendes Rechtsgebiet mit zahlreichen Problemfeldern. Immer wiederkehrende Fragen sind u.a.:
Wann wird die Versicherung leistungsfrei?
Wann und in welcher Höhe kann sie Regress fordern?
Welche Auswirkungen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle?