Unsere Kompetenzen

  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Trunkenheitsfahrt, Fahren unter Drogeneinfluss
  • Nötigung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahrlässige Körperverletzung/Tötung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Beleidigung im Straßenverkehr
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Nebenklagevertretung
  • Adhäsionsverfahren
  • Bundes- und Verkehrszentralregister

Seit über 30 Jahren verteidigen wir Mandanten schwerpunktmäßig vor Behörden und Gerichten im Bereich Verkehrsstrafrecht. Das Verkehrsstrafrecht nimmt einen erheblichen Raum innerhalb der gerichtlichen und behördlichen Praxis ein. In den letzten Jahren wurden jeweils über 150.000 Personen wegen Verkehrsstrafsachen verurteilt.

Als erfahrene Verteidiger sind wir in der Lage, Sie in jeder Phase eines Verfahrens kompetent zu beraten und zu vertreten.